Quotenregelung auf Zeit

Die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote hat in den letzten Wochen zu einiger Emotionalität in der politischen Debatte geführt. Mit dem Willen um eine konsensfähige Lösung hat nun der Deutsche Führungskräfteverband (ULA) als Kompromissvorschlag eine zeitlich begrenzte Quotenregelung für weibliche Aufsichtsräte zur Diskussion gestellt.

Wie ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme bemerkt, habe die bisherige Besetzungspraxis kaum etwas hinsichtlich einer ausgeglichen­eren Verteilung der Geschlechter in Aufsichts- und Beiräten erreicht: „Erst die drohende Einführung einer gesetzlichen Quote scheint zu einem echten Umdenken geführt zu haben.“ Ein Wandel erfolge jedoch viel zu zögerlich, was Rammes Ansicht nach an der herausgehobenen Rolle der bisherigen Mandatsträger sowie ihrer persönlichen Netzwerke und Vorlieben liege.

Mindestquoten sind notwendig

Ludger Ramme schlägt vor: „Daher sollte eine gesetzliche Quotenregelung über die bisherige Verpflichtung zur Selbstverpflichtung hinausgehen.“ Konkrete, branchenbezogene Mindestquoten für den Anteil des jeweiligen Minderheitengeschlechts im Aufsichtsrat seien auf jeden Fall notwendig, allerdings müssten diese flexibel gehandhabt werden.

So macht sich der ULA für eine nach Ablauf angemessener Fristen stufenweise eingeführte Quote stark und setzt sich zudem für begründete Ausnahmeregelungen zum Beispiel bei Unternehmen mit extremem Männer- oder Frauenüberhang in der Belegschaft ein. Ramme favorisiert dabei eine Dauer von drei Amtsperioden: „Nach etwa 15 Jahren dürfte – bei konsequenter Anwendung der Quote – die Nachbesetzung der Mandate ausgewogen sein.“

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